Hausordnung

HAUSORDNUNG JUGENDTREFF PULSNITZ

Alle Personen, die den Jugendtreff Pulsnitz (JTP) betreten, erklären sich damit einverstanden diese Hausordnung einzuhalten und im Falle einer Missachtung entsprechende Konsequenzen anzuerkennen.

1. Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung und einzuhalten. Die Anweisungen der Verantwortlichen und Tagesverantwortlichen müssen befolgt werden.

2. Die Räumlichkeiten stehen allen allen Besuchern des JTP von 13 bis 21 Jahren zur Verfügung.

3. Rauchen ist in den Räumen des Jugendtreffs nicht gestattet. Rauchen ist nur vor dem Jugendtreff gemäß dem Jugendschutzgesetz (ab 18 Jahren) gestattet. Die Benutzung eines Aschenbechers ist dabei selbstverständlich.

5. Der Besitz und Genuss von Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist im Haus und auf dem Gelände des Jugendtreffs untersagt. Ferner ist ein vorheriger Konsum mit anschließender Nutzung des Jugendtreffs untersagt.

6. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände verboten.

7. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass niemand durch ihn gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Bedrohungen, Beleidigungen und Beschimpfungen sind hier unerwünscht, denn sie sind oft der Auslöser für unnötige Konflikte und Gewalt. Alle Personen im Jugendtreff sind respektvoll zu behandeln, denn nur gemeinsam ist der Betrieb des Jugendtreffs möglich!

8. Wir dulden keine Form sexualisierter Belästigung im JTP ! Betroffene können sich jederzeit vertrauensvoll an einen Verantwortlichen wenden.

9. Die Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Werden diese mutwillig zerstört, muss für den entstandenen Schaden gehaftet werden.

10. Für das Ausleihen von Spielen, Dartpfeilen etc, ist ein angemessener Pfand zu hinterlegen.

11. Das Hören von Musik im Haus sollte in einer Lautstärke sein, bei der eine normale Unterhaltung noch möglich ist.

12. Im Außengelände ist das Musikhören ab 20:00 Uhr mit Rücksicht auf die Nachbarschaft verboten. Unterhaltungen sind leise zu führen.

13. Im Toilettenbereich ist auf Hygiene und Sauberkeit zu achten.

14. Jeder Besucher entsorgt seinen persönlichen Müll. Dafür stehen im Tresenbereich Müllbehälter zur Mülltrennung (Wertstoffe/GelbeTonne, Papier, Restmüll) bereit. Zudem sollte jeder unaufgefordert auch bereit sein, sowohl den Bereich der Außenanlage zu pflegen und aufzuräumen als auch die Räumlichkeiten im Jugendtreff.

15. Der Jugendtreff übernimmt keine Haftung für persönliche Wertgegenstände.

16. Die separat aushängenden Sonderregelungen in ihrer aktuellen Fassung sind Bestandteil der Hausordnung.

Sonderregelungen Jugendtreff Pulsnitz

Stand 16.Juli 2021

1. Verantwortliche

Folgende Personen sind verantwortliche Ansprechpartner für die Nutzer des JTP :

Tom Schurig 0176 79245800

Susanne Kriegel 0174 5602900

Christoph Semper 01511 2105339

Die o.g. Personen üben im Namen der Stadt Pulsnitz das Hausrecht aus.

2. Tagesverantwortliche

Um den Tagesbetrieb zu gewährleisten wird täglich ein Verantwortlicher eingeteilt.

Die Tagesverantwortlichen üben im Namen der Stadt Pulsnitz das Hausrecht aus.

Tagesverantwortliche dürfen nur Ü18 sein.

Bei Vorkommnissen ist einer der unter 2. benannten Verantwortlichen zu benachrichtigen.

Der Tagesverantwortliche ist verantwortlich für :

+ Öffnen und Schließen des Treffs,

+ Organisation von Ordnung und Sauberkeit des JTP,

+ Einhaltung der Hausordnung,

+ Betreuung des Küchenbereiches.

Der Tagesverantwortliche ist von allen Mitgliedern bei seiner Tätigkeit zu unterstützen.

Schlüssel :

Der Tagesverantwortliche erhält den Schlüssel des JTP.

Die Schlüssel sollten immer "am Mann/Frau" getragen werden.

3. Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten hängen gut sichtbar im Eingangsbereich des JTP aus.

4. Aufsichspflicht

Die Verantwortlichen und Tagesverantwortlichen des JTP übernehmen keine Aufsichtspflicht. Der Aufenthalt aller Besucher/Nutzer erfolgt selbstverantwortlich.

Darin eingeschlossen ist auch der Weg zum JTP und der Heimweg.

5. Kontaktdatenerfassung

Jeder Besucher des JTP ist verpflichtet seine Kontaktdaten zu registrieren.

Dies erfolgt entweder durch CHECKIN über die UNDO-App oder durch Eintragen in die ausliegende Kontaktliste.

6. Notruf
Sobald Gefahr droht, die außer Kontrolle gerät, ist Hilfe aus dem Ort (Verantwortliche !) zu holen oder die Polizei zu rufen.

Notruf Polizei: 110

Notruf Feuerwehr: 112

Polizeirevier Kamenz: 03578/3520

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